Platzhalter Grundsatzerklärung als Entwurf zur Prüfung. Die Melde-E-Mail-Adresse, die verantwortliche Person und die Entscheidung über eine externe Ombudsperson sind noch zu bestätigen. Eine formelle interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ab 50 Beschäftigten verpflichtend.
Unsere Verpflichtung
Grenzüberschreitende Personaldienstleistungen betreffen Menschen dort, wo sie am verletzlichsten sind: Arbeitskräfte, die für eine Stelle das Land wechseln, und Kunden, die sich darauf verlassen, dass wir ihren Betrieb rechtskonform halten. Compliance ist für uns deshalb eine Voraussetzung unserer Geschäftstätigkeit und nicht bloß ein Dokument. Auf dieser Seite legen wir dar, an welchen Standards wir uns messen lassen und wie Sie Bedenken melden können, falls wir ihnen nicht gerecht werden.
Verhaltenskodex
- Rechtmäßige Beschäftigung. Wir überlassen Arbeitskräfte ausschließlich mit gültiger Erlaubnis nach dem AÜG, geprüfter Arbeitserlaubnis, erfasster Arbeitszeit und einer Vergütung, die mindestens dem geltenden Mindestlohn bzw. Tariflohn entspricht.
- Keine Gebühren für Bewerber. Unser Honorar zahlt der Arbeitgeber. Wir verlangen von Arbeitskräften niemals eine Vermittlungsgebühr und gehen jedem Hinweis nach, dass ein Partner dies getan hat.
- Gleichbehandlung. Wir wählen nach Qualifikation und Eignung aus. Im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligen wir niemanden aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität.
- Korruptionsbekämpfung. Wir bieten weder Zahlungen, Geschenke oder Vorteile an, die eine geschäftliche Entscheidung beeinflussen sollen, noch nehmen wir solche an. Bewirtungen bleiben in angemessenem Rahmen und werden dokumentiert.
- Ehrliche Darstellung. Bewerber erhalten vor ihrer Zusage eine zutreffende Beschreibung der Stelle, der Vergütung und der Lebensbedingungen. Kunden erhalten den Stand der Prüfungen ohne Beschönigung.
- Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden, nur mit Einwilligung oder auf einer Rechtsgrundlage weitergegeben und gelöscht, sobald die Rechtsgrundlage entfällt.
- Lieferkette. Rekrutierungspartner sind vertraglich an diese Standards gebunden, und wir überprüfen deren Einhaltung. Mit einem Partner, der von Bewerbern Gebühren verlangt oder Dokumente fälscht, beenden wir die Zusammenarbeit.
Hinweise melden
Jede Person – ob Beschäftigte, Bewerber, Kunden, Lieferanten oder Dritte – kann einen vermuteten Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen diesen Kodex melden. Meldungen können auf Deutsch oder Englisch und auch anonym abgegeben werden.
| Per E-Mail | compliance@unicusglobalconsulting.com, ausschließlich von der für Compliance verantwortlichen Person eingesehen |
| Per Post | Mit dem Vermerk „Vertraulich – Compliance“, Geschäftsanschrift |
| Per Telefon | Rufnummer und Erreichbarkeit oder Hinweis, dass schriftliche Meldungen bevorzugt werden |
| Externe Meldestelle | Meldungen können auch an die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz nach § 19 HinSchG gerichtet werden |
So wird eine Meldung bearbeitet
- Der Eingang wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt, es sei denn, die Meldung erfolgt anonym und ohne Kontaktmöglichkeit.
- Die für Compliance verantwortliche Person prüft die Meldung und leitet, sofern erforderlich, eine Untersuchung ein.
- Eine Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung.
- Die Dokumentation wird drei Jahre lang aufbewahrt und ist nur den mit dem Fall befassten Personen zugänglich.
Schutz vor Repressalien
Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben eine Meldung abgeben, sind untersagt und stellen selbst einen Verstoß gegen diesen Kodex dar. Dazu zählen Kündigung, Nichtverlängerung eines Einsatzes, Versetzung, Vorenthalten von Arbeit sowie jede Form von Druck. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nur offengelegt, wenn das Gesetz dies verlangt, und niemals gegenüber der Person, die Gegenstand der Meldung ist.
Wissentlich falsche Meldungen sind davon zu unterscheiden und können arbeits- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Verantwortung und Überprüfung
Die Gesamtverantwortung für Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Die operative Verantwortung liegt bei Funktion oder Name. Diese Erklärung wird mindestens jährlich überprüft sowie immer dann, wenn sich die Rechtslage oder die Unternehmensgröße wesentlich ändert.