Platzhalter Entwurf der Geschäftsbedingungen zur rechtlichen Prüfung. Honorarhöhen, Kündigungsfristen, Haftungshöchstgrenzen und der Gerichtsstand müssen mit einem Rechtsbeistand abgestimmt werden, bevor diese Bedingungen veröffentlicht oder angewendet werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Unicus Global Consulting GmbH („Unicus“) und ihren Kunden über Personalvermittlung, flexible Personalüberlassung (befristete und projektbezogene Überlassung von Arbeitnehmern) und Recruitment-Outsourcing.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Unicus hat ihnen schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Annahme freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Unicus den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder mit Wissen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt. Über unsere Website übermittelte Bedarfsmeldungen sind Anfragen, keine Aufträge.
Für die flexible Personalüberlassung wird für jeden Einsatz gemäß § 12 AÜG ein gesonderter schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, der die Tätigkeit, die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Betrieb des Kunden und die Einsatzdauer festlegt.
3. Leistungsumfang
- Personalvermittlung: Unicus stellt geeignete Kandidaten vor. Der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Kandidaten geschlossen.
- Flexible Personalüberlassung: befristete und projektbezogene Überlassung von Arbeitskräften. Unicus bleibt Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer und ist für Lohn, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer verantwortlich. Der Kunde übt während des Einsatzes das Weisungsrecht aus.
- Recruitment-Outsourcing: Unicus führt den Rekrutierungsprozess im Auftrag des Kunden durch, einschließlich Vorauswahl, Tests und Hintergrundprüfungen, und liefert eine Shortlist geprüfter Kandidaten. Der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Kandidaten geschlossen.
Unicus wählt Kandidaten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder dafür, dass ein Kandidat für einen bestimmten Zeitraum in der Position verbleibt.
4. Pflichten des Kunden
- Vor Beginn der Kandidatensuche eine vollständige und zutreffende Beschreibung der Stelle vorlegen, einschließlich der Anforderungen an Qualifikation, Sprache und Schichtarbeit.
- Die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb offenlegen, wie es für die Gleichstellung nach § 8 AÜG erforderlich ist.
- Überlassene Arbeitnehmer in die Arbeitssicherheit vor Ort einweisen, die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen und das Arbeitszeitrecht einhalten.
- Unfälle, Fehlzeiten und jede vorzeitige Beendigung eines Einsatzes unverzüglich an Unicus melden.
- Überlassene Arbeitnehmer nicht in einem bestreikten Betrieb einsetzen, was § 11 (5) AÜG untersagt.
5. Vergütung und Zahlung
Die flexible Personalüberlassung wird zu dem im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Stundensatz auf Grundlage der erfassten und vom Kunden gegengezeichneten Stunden abgerechnet. Die Personalvermittlung wird mit einem einmaligen Honorar berechnet, das sich als Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des Kandidaten bemisst und am ersten Arbeitstag des Kandidaten fällig wird. Prozentsatz und Preisliste noch zu bestätigen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb des Zahlungsziels von X Tagen (noch zu bestätigen) ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung berechnet, und Unicus kann weitere Überlassungen nach schriftlicher Ankündigung aussetzen.
6. Laufzeit, Kündigung und Nachbesetzung
Einsätze laufen für den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag angegebenen Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, kann jede Partei mit einer Frist von Kündigungsfrist zum Ende einer Arbeitswoche kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Scheidet ein vermittelter Kandidat innerhalb von Garantiezeitraum nach Arbeitsantritt aus Gründen aus, die der Kunde nicht zu vertreten hat, sucht Unicus einmalig und ohne zusätzliches Vermittlungshonorar einen Ersatz. Die Garantie gilt nicht, wenn das Honorar nicht vollständig bezahlt wurde.
7. Übernahme eines überlassenen Arbeitnehmers
Dem Kunden steht es frei, einen überlassenen Arbeitnehmer unmittelbar einzustellen. Beginnt ein solches Arbeitsverhältnis während eines Einsatzes oder innerhalb von Zeitraum nach dessen Ende, wird ein Vermittlungshonorar gemäß Ziffer 5 fällig, das anteilig um die Dauer des bereits abgeleisteten Einsatzes gemindert wird.
8. Haftung
Unicus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Unicus nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Unicus haftet nicht für die Arbeitsergebnisse überlassener Arbeitnehmer, die nach Weisung des Kunden tätig werden; für Schäden, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes verursacht, haftet Unicus nur für die sorgfältige Auswahl dieses Arbeitnehmers.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags offengelegten geschäftlichen Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet; soweit Unicus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ort, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.